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   SG Oldenburg, 02.12.2020 - S 26 AY 44/20 ER   

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https://dejure.org/2020,45483
SG Oldenburg, 02.12.2020 - S 26 AY 44/20 ER (https://dejure.org/2020,45483)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 02.12.2020 - S 26 AY 44/20 ER (https://dejure.org/2020,45483)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - S 26 AY 44/20 ER (https://dejure.org/2020,45483)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.12.2020 - S 26 AY 44/20
    Dies hat das BVerfG in seinem aktuellen Urteil zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit von Einschränkungen von Leistungen nach dem SGB II nochmals aufgegriffen (BVerfG, Urteil vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, Rn. 120, juris).

    Diese Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums ist auch zur Erreichung anderweitiger Ziele nicht zu relativieren (vgl. BVerfGE 132, 134 )" (BVerfG, Urteil vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, Rn. 120, juris).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.12.2020 - S 26 AY 44/20
    Dies wirft im Hinblick auf das Urteil des BVerfG vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 - erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit auf.

    Diese Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums ist auch zur Erreichung anderweitiger Ziele nicht zu relativieren (vgl. BVerfGE 132, 134 )" (BVerfG, Urteil vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, Rn. 120, juris).

  • BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 932/20

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz im sozialgerichtlichen

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.12.2020 - S 26 AY 44/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat ein seinem Kammerbeschluss vom 8.7.2020 (- 1 BvR 932/20 -, juris, Rn. 10 ff.) hierzu nochmals ausgeführt, dass das Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ansonsten dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, verlangt.

    Dessen Beeinträchtigung kann nach Rspr. des BVerfG auch nachträglich bei einem erfolgreichen Abschluss des - möglicherweise noch längere Zeit in Anspruch nehmenden - Hauptsacheverfahrens nicht mehr ausgeglichen werden, weil der elementare Lebensbedarf eines Menschen grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden kann, in dem er besteht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.7.2020 - 1 BvR 932/20 -, Rn. 13, juris m.w.N.).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.12.2020 - S 26 AY 44/20
    Das BVerfG hat die bereits zuvor getroffenen Erwägungen, dass diese Verpflichtung durch Erreichung migrationspolitischer Erwägungen nicht zu relativieren ist, neuerlich bekräftigt und auf seine dortige Entscheidung verwiesen, indem es ausführt: "Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vor- und Fürsorge auch für jene, die aufgrund persönlicher Schwäche oder Schuld, Unfähigkeit oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
  • SG Osnabrück, 27.01.2020 - S 44 AY 76/19

    Leistungskürzung; Leistungskürzung nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz;

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.12.2020 - S 26 AY 44/20
    Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 1a Abs. 7 AsylbLG und gegebenenfalls der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung im Sinne einer teleologischen Reduktion ist in der derzeit hierzu nur in einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorliegenden Rechtsprechung äußerst umstritten (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Norm: SG Osnabrück Beschluss vom 27.01.2020 - S 44 AY 76/19 ER, zu verfassungsrechtlichen Bedenken vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.Mai 2020 - L 20 AY 7/20 B ER -, juris).
  • SG Landshut, 23.01.2020 - S 11 AY 79/19

    Teleologische Reduktion der Anspruchseinschränkung nach dem

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.12.2020 - S 26 AY 44/20
    Das Gericht sieht sich aufgrund des klaren Wortlautes der gesetzlichen Regelungen und des erkennbaren Willens des Gesetzgebers daran gehindert eine entsprechend einschränkende Auslegung des Tatbestandes vorzunehmen (vgl. zur teleologischen Reduktion: SG München vom 10.02.2020 - S 42 AY 82/19 ER; SG Landshut vom 28.01.2020 - S 11 AY 3/20 ER und SG Landshut vom 23.01.2020 - S 11 AY 79/19 ER).
  • SG München, 10.02.2020 - S 42 AY 82/19

    Teleologische Reduktion der Anspruchseinschränkung nach dem

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.12.2020 - S 26 AY 44/20
    Das Gericht sieht sich aufgrund des klaren Wortlautes der gesetzlichen Regelungen und des erkennbaren Willens des Gesetzgebers daran gehindert eine entsprechend einschränkende Auslegung des Tatbestandes vorzunehmen (vgl. zur teleologischen Reduktion: SG München vom 10.02.2020 - S 42 AY 82/19 ER; SG Landshut vom 28.01.2020 - S 11 AY 3/20 ER und SG Landshut vom 23.01.2020 - S 11 AY 79/19 ER).
  • SG Landshut, 28.01.2020 - S 11 AY 3/20

    Anspruchseinschränkung bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern

    Auszug aus SG Oldenburg, 02.12.2020 - S 26 AY 44/20
    Das Gericht sieht sich aufgrund des klaren Wortlautes der gesetzlichen Regelungen und des erkennbaren Willens des Gesetzgebers daran gehindert eine entsprechend einschränkende Auslegung des Tatbestandes vorzunehmen (vgl. zur teleologischen Reduktion: SG München vom 10.02.2020 - S 42 AY 82/19 ER; SG Landshut vom 28.01.2020 - S 11 AY 3/20 ER und SG Landshut vom 23.01.2020 - S 11 AY 79/19 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2020 - L 20 AY 7/20
    Auszug aus SG Oldenburg, 02.12.2020 - S 26 AY 44/20
    Die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 1a Abs. 7 AsylbLG und gegebenenfalls der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung im Sinne einer teleologischen Reduktion ist in der derzeit hierzu nur in einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorliegenden Rechtsprechung äußerst umstritten (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Norm: SG Osnabrück Beschluss vom 27.01.2020 - S 44 AY 76/19 ER, zu verfassungsrechtlichen Bedenken vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.Mai 2020 - L 20 AY 7/20 B ER -, juris).
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